Versicherungsfähig bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung sind alle Personen, die bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind – gleichgestellt sind der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung und die Versicherung im Basistarif eines privaten Krankenversicherers. Fällt die Versicherungsfähigkeit weg, muss dies unverzüglich gemeldet werden, und die Versicherung endet zum Ende des betreffenden Monats.
Versicherungsfähig sind alle Personen, die bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Der Mitgliedschaft in der deutschen GKV steht gleich:
- der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung
- die Versicherung im Basistarif BT bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV)
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen.
Die Versicherung nach Tarif EG basis endet mit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Sie endet jedoch nicht vor dem Ende des Monats, in dem die Anzeige beim Versicherer eingeht.
Was bedeutet das konkret?
Absichern lassen kann sich, wer in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Als gleichwertig gelten dabei der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung und die Versicherung im Basistarif eines privaten Krankenversicherers. Entfällt diese Voraussetzung, muss der Versicherungsnehmer das sofort melden. Die Versicherung endet dann, frühestens jedoch zum Ende des Monats, in dem die Meldung eingeht.
Häufige Fragen
Wer kann diese Versicherung überhaupt abschließen?
Versicherungsfähig sind alle Personen, die bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Gleichgestellt sind der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung sowie die Versicherung im Basistarif bei einem privaten Krankenversicherer.
Was muss ich tun, wenn die Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person wegfällt?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen.
Wann endet die Versicherung nach Tarif EG basis, wenn die Versicherungsfähigkeit entfällt?
Sie endet mit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit, jedoch nicht vor dem Ende des Monats, in dem die Anzeige beim Versicherer eingeht.
Zählt eine private Krankenversicherung auch als Voraussetzung?
Der Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung steht die Versicherung im Basistarif bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017