Wie hoch die monatliche Beitragsrate in der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ausfällt, richtet sich nach dem Versicherungsschein und dem Eintrittsalter der versicherten Person – mit Wechsel in die nächsthöhere Altersgruppe nach dem 14. und dem 20. Lebensjahr sowie einem gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent für Erwachsene mit substitutiver Krankenversicherung.
Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein beziehungsweise aus einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein.
Der Beitrag wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person festgesetzt. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Vollendet die versicherte Person das 14. beziehungsweise das 20. Lebensjahr, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate ist von den Erwachsenen der gesetzliche Zuschlag VAG zu entrichten. Dies gilt, sofern bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine substitutive Krankenversicherung besteht. Der Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Bei einer Änderung der Tarifbeiträge ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie monatlich zahlen, steht im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag dazu und hängt vom Eintrittsalter ab, also von der Differenz zwischen Geburtsjahr und Jahr des Versicherungsbeginns. Nach Vollendung des 14. und des 20. Lebensjahres rückt die versicherte Person zu Beginn des folgenden Kalenderjahres in die nächsthöhere Altersgruppe. Erwachsene mit einer substitutiven privaten Krankenversicherung zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie, und zwar bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 60 Jahre alt werden.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe meines monatlichen Beitrags?
Die monatliche Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder aus einem späteren Nachtrag dazu. Bei Vertragsabschluss wird der Beitrag nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt.
Wie wird das Eintrittsalter berechnet?
Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns.
Wann steigt der Beitrag in eine höhere Altersgruppe?
Vollendet die versicherte Person das 14. beziehungsweise das 20. Lebensjahr, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.
Wer muss den gesetzlichen Zuschlag VAG zahlen und wie hoch ist er?
Erwachsene entrichten diesen Zuschlag zusätzlich zur tariflichen Beitragsrate, sofern bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine substitutive Krankenversicherung besteht. Er beträgt 10 % der Bruttoprämie und wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017