Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG kann die versicherte Person eine Umstellung in Tarife der Krankheitskostenvollversicherung verlangen, sofern sie dafür versicherungsfähig und die Tarife für den Neuzugang geöffnet sind. Für die Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen Basisschutz findet dabei eine erneute Risikoprüfung statt.
Die versicherte Person hat das Recht, eine Umstellung in Tarife der Krankheitskostenvollversicherung zu verlangen. Voraussetzung ist, dass sie nach diesen Tarifen versicherungsfähig ist und dass die Tarife für den Neuzugang geöffnet sind.
Beim Übergang auf den höherwertigen Versicherungsschutz wird für die Mehrleistungen, die gegenüber dem bisherigen Basistarif eintreten, eine erneute Risikoprüfung vorgenommen.
Es gelten außerdem die Regelungen über den Beginn des Versicherungsschutzes und über die Wartezeiten.
Was bedeutet das konkret?
Wer bislang nur den Basisschutz hat, kann später in einen umfassenderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung wechseln. Das ist möglich, wenn man für den gewünschten Tarif versicherungsfähig ist und dieser Tarif für Neukunden offensteht. Für die zusätzlichen Leistungen, die über den bisherigen Basisschutz hinausgehen, wird die Gesundheit erneut geprüft. Zusätzlich sind die Regeln zu Versicherungsbeginn und Wartezeiten zu beachten.
Häufige Fragen
Kann ich später in einen höherwertigen Tarif wechseln?
Ja, die versicherte Person hat das Recht, eine Umstellung in Tarife der Krankheitskostenvollversicherung zu verlangen, sofern sie dafür versicherungsfähig ist und die Tarife für den Neuzugang geöffnet sind.
Wird bei der Höherversicherung erneut meine Gesundheit geprüft?
Ja, für die Mehrleistungen, die gegenüber dem bisherigen Basistarif hinzukommen, wird eine erneute Risikoprüfung vorgenommen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Umstellung?
Die versicherte Person muss nach dem gewünschten Tarif versicherungsfähig sein und der Tarif muss für den Neuzugang geöffnet sein. Zusätzlich gelten die Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes und zu den Wartezeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017