Wie sich der Versicherungsschutz im Krankenzusatz der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ändern kann, hängt von zwei Fällen ab: Bei einer Beitragsanpassung dürfen mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders die betraglichen Leistungsgrenzen an die Entwicklung des marktüblichen Preisniveaus angepasst werden. Zusätzlich kann der Versicherer neue Aufbaustufen einführen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen einschränkt – dann bekommen Versicherte die zusätzlichen Leistungen ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten.
Im Zuge einer Beitragsanpassung können die betraglichen Leistungsgrenzen angepasst werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des unabhängigen Treuhänders. Die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung des marktüblichen Preisniveaus der jeweiligen Leistungsposition. Sie wirkt für bestehende Versicherungsverhältnisse und gilt auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres.
Solche Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt. Etwas anderes gilt nur, wenn mit Zustimmung des Treuhänders ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird.
Der Versicherer kann außerdem aufbauende Tarife (Aufbaustufen) einführen, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungseinschränkungen vorgenommen werden. Hat der Versicherer eine solche Entscheidung getroffen, kann die neue Aufbaustufe innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Einführung beantragt werden – jeweils zum Ersten des folgenden Monats. Der Beginn liegt jedoch nicht vor dem Wirksamwerden der Leistungseinschränkung in der GKV.
Der Anspruch auf die zusätzlichen Tarifleistungen besteht dann ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Beitragsanpassung darf der Versicherer die in Euro festgelegten Leistungsgrenzen an die Preisentwicklung am Markt anpassen, sofern ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Solche Änderungen gelten auch für bestehende Verträge und werden in der Regel zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wirksam. Schränkt die gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen ein, kann der Versicherer zusätzliche Aufbaustufen anbieten, die Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten beantragen können.
Häufige Fragen
Können die Leistungsgrenzen meines bestehenden Vertrags nachträglich geändert werden?
Ja. Im Zuge einer Beitragsanpassung können die betraglichen Leistungsgrenzen mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an das marktübliche Preisniveau angepasst werden. Das gilt auch für bestehende Versicherungsverhältnisse und für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres.
Ab wann gilt eine solche Anpassung der Leistungsgrenzen?
Die Änderung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt. Ein anderer Zeitpunkt ist nur möglich, wenn der Treuhänder zustimmt.
Was passiert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen kürzt?
Dann kann der Versicherer aufbauende Tarife (Aufbaustufen) einführen. Diese können innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Einführung zum Ersten des folgenden Monats beantragt werden, jedoch nicht vor dem Wirksamwerden der Leistungseinschränkung in der GKV.
Muss ich für eine neue Aufbaustufe erneut eine Gesundheitsprüfung machen?
Nein. Der Anspruch auf die zusätzlichen Tarifleistungen besteht ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017