Für gesetzlich Versicherte übernimmt die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG mit ihrem Zahn-Ergänzungstarif Kosten für zahnärztliche Behandlungen wie Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie zahntechnische Laborarbeiten und Materialien. Erstattet werden 20 % des Rechnungsbetrags, wobei die Gesamtleistung mit Vorleistungen anderer Träger auf höchstens 90 % begrenzt ist.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören:
- Einlagefüllungen
- Zahnkronen
- Zahnersatz (zum Beispiel Brücken, Prothesen)
- funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Kieferorthopädie
Voraussetzung ist, dass die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Erstattungsfähig sind außerdem zahntechnische Laborarbeiten und Materialien. Das gilt, soweit die dafür in Rechnung gestellten Beträge im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet sind. Zusätzlich müssen sie bei zahnärztlichen Leistungen anfallen, für die Aufwendungen erstattungsfähig sind. Als üblich gelten dabei auch Höchstpreise, die zwischen den Innungsverbänden der Zahntechniker und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart sind.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen nach Art und Umfang werden zu 20 % des Rechnungsbetrages ersetzt. Zusammen mit der Vorleistung der GKV und weiterer privater Zusatzversicherungen wird insgesamt jedoch nicht mehr als 90 % erstattet. Leistungen anderer Versicherungsträger sind nachzuweisen.
Wir empfehlen Ihnen, vor der eigentlichen Behandlung einen Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die Versicherungsleistung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarif beteiligt sich an Kosten für zahnärztliche Behandlungen wie Füllungen, Kronen, Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie sowie an zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien. Erstattet werden 20 % des Rechnungsbetrags, aber zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und anderer Zusatzversicherungen höchstens 90 %. Die Gebühren müssen sich im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen bzw. der üblichen Preise bewegen. Vor der Behandlung wird empfohlen, einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Häufige Fragen
Welche zahnärztlichen Leistungen werden erstattet?
Erstattungsfähig sind zahnärztliche Leistungen einschließlich Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz wie Brücken und Prothesen, funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen sowie Kieferorthopädie. Auch zahntechnische Laborarbeiten und Materialien sind erstattungsfähig.
Wie hoch ist die Erstattung für zahnärztliche Behandlungen?
Ersetzt werden 20 % des Rechnungsbetrages. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer privater Zusatzversicherungen werden jedoch insgesamt nicht mehr als 90 % erstattet.
Muss ich vor der Behandlung etwas einreichen?
Es wird empfohlen, vor der eigentlichen Behandlung einen Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die Versicherungsleistung.
Welche Voraussetzungen gelten für die Höhe der Gebühren?
Die Gebühren müssen im Rahmen der Höchstsätze der geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Zahntechnische Arbeiten und Materialien müssen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet sein.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarif-EG-basis 2017