In der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin, wahlweise sofort ab Zugang der Erklärung oder zu einem späteren Wunschtermin. Ergänzend gibt es ein Teilkündigungsrecht für einzelne Bausteine oder Risiken sowie eine Innovationsgarantie, die neue, ausschließlich vorteilhafte Bedingungen automatisch auf den bestehenden Vertrag überträgt.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang der Erklärung beim Versicherer wirksam oder zu einem späteren Zeitpunkt, den der Versicherungsnehmer wünscht. Dies ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken laut Versicherungsschein zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer einen Teil, kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt wirksam werden soll.
Eine Teilkündigung durch den Versicherer ist nur nach den maßgeblichen Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner eingegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Teilkündigung wirksam wird.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln, die dieser Versicherung zugrunde liegen, ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt –, sofern er die Leistungserweiterungen nicht wünscht.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit beenden, wobei die Kündigung mit Zugang beim Versicherer oder zu einem späteren Wunschtermin wirkt. Zusätzlich lassen sich einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken kündigen, ohne dass gleich der gesamte Vertrag endet; wird eine Teilkündigung ausgesprochen, kann der andere Vertragspartner innerhalb eines Monats den Gesamtvertrag kündigen. Werden die Bedingungen ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers verbessert, gelten diese ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag – ist damit ein Mehrbeitrag verbunden, kann er kündigen, wenn er die Erweiterung nicht möchte.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag auch vor dem vereinbarten Ablauftermin kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit kündigen, auch vor dem vereinbarten Ablauftermin. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt.
Kann ich nur einen einzelnen Baustein kündigen, statt des ganzen Vertrags?
Ja. Beide Parteien können einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken laut Versicherungsschein kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der Versicherungsnehmer kann dabei bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt wirksam wird.
Was passiert, wenn eine Teilkündigung ausgesprochen wird?
Der andere Vertragspartner darf dann den Gesamtvertrag kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung eingegangen sein. Der Gesamtvertrag endet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Profitiere ich automatisch von verbesserten Bedingungen?
Ja. Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden, kann der Versicherungsnehmer kündigen, wenn er die Erweiterung nicht wünscht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025