In der Privathaftpflichtversicherung der Alte Oldenburger / Neodigital gilt der Versicherungsschutz nur, soweit ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Auch bestimmte US-Sanktionen mit Bezug zum Iran können den Schutz einschränken, sofern keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften dem entgegenstehen.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so weit, wie er nicht mit geltenden Sanktionen oder Embargos in Konflikt steht. Maßgeblich sind dabei Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Zusätzlich können US-Sanktionen mit Bezug zum Iran den Schutz einschränken, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Sind auch US-Sanktionen für den Schutz relevant?
Ja. Die Einschränkung gilt auch für Sanktionen oder Embargos, die die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Regelung zusätzlich zu den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine der genannten Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025