Wer bei der Alte Oldenburger / Neodigital in der Privathaftpflicht unverschuldet eitslos wird, kann seinen Vertrag für die Dauer eitslosigkeit beitragsfrei stellen lassen – längstens für drei Jahre. Voraussetzung sind unter anderem ein mindestens sechs Monate bestehendes Versicherungsverhältnis, eine mindestens zwölfmonatige Vollbeschäftigung, eine Meldung bei der Bundesagentur für eit und ein Anspruch auf eitslosengeld. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit unfreiwillig einstellen, können unter bestimmten Bedingungen davon profitieren.
Ergänzend zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt Folgendes:
Werden Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos, wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit – längstens für 3 Jahre – beitragsfrei gestellt. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Versicherungsverhältnis bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten.
- Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt.
- Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an.
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II.
- Sie bemühen sich aktiv um Arbeit.
- Der Beitrag zu diesem Vertrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt.
Nehmen Sie erneut eine Beschäftigung auf, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (zum Beispiel durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Wer während der Vertragslaufzeit ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird, muss unter bestimmten Bedingungen vorübergehend keinen Beitrag mehr zahlen. Diese Beitragsfreistellung gilt für die Dauer der Arbeitslosigkeit, höchstens jedoch für drei Jahre. Voraussetzung sind unter anderem eine gewisse Vorlaufzeit des Vertrags, eine vorherige Vollbeschäftigung und die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Sobald wieder eine Beschäftigung aufgenommen wird oder die Arbeitslosigkeit endet, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 3 Jahre.
Welche Voraussetzungen müssen für die Beitragsfreistellung erfüllt sein?
Das Versicherungsverhältnis muss zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten bestehen, Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und der Beitrag muss bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt gewesen sein.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja, Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Zählt Arbeitsunfähigkeit als Arbeitslosigkeit?
Nein, Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Regelungen dar.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025