Ansprüche aus dem Privathaftpflicht-Vertrag der Alte Oldenburger / Neodigital verjähren nach drei Jahren, wobei diese Frist erst mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erhält. Wer einen Anspruch beim Versicherer anmeldet, profitiert außerdem von einer Hemmung: Die Zeit bis zur Entscheidung des Versicherers zählt nicht mit.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, wird bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers nicht mitgezählt. Die Entscheidung muss dem Anspruchsteller in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mitgeteilt werden.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag verfallen grundsätzlich nach drei Jahren. Diese Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man von den wichtigen Umständen und der Person des Schuldners weiß – wobei grob fahrlässiges Nichtwissen genauso behandelt wird wie Kenntnis. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Zeit bis zur Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Was gilt für die Verjährung, wenn im Vertrag nichts Näheres geregelt ist?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025