Wer aus einem Privathaftpflicht-Vertrag bei Alte Oldenburger / Neodigital gegen den Versicherer klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Damit ist klar geregelt, an welchem Ort eine Klage aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden kann.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist das Gericht der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer klagen, ist dafür das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Ebenso kommt das Gericht der Niederlassung in Betracht, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen meinen Versicherer vorgehen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder das Gericht seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Welche Niederlassung ist für die Gerichtszuständigkeit maßgeblich?
Maßgeblich ist die Niederlassung, die für den betreffenden Versicherungsvertrag zuständig ist.
Gilt diese Regelung für alle Klagen aus dem Vertrag?
Ja, sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die gegen den Versicherer gerichtet sind.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025