Der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital startet zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist – allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Privathaftpflicht setzt zu dem Zeitpunkt ein, der auf dem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten dafür die entsprechenden Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann greift mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Versicherungsbeginn ohne jede Einschränkung?
Nein, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wovon hängt der tatsächliche Start des Schutzes ab?
Neben dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt spielt die rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags eine Rolle, da hierfür besondere Regelungen bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025