Wer als Privatperson eine Ferienwohnung, ein Hotelzimmer oder eine Schiffskabine mietet und dabei etwas beschädigt, ist über die Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital abgesichert – ebenso bei gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in Verwahrung genommenen fremden Sachen. Der Versicherungsschutz umfasst auch Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr sowie Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen. Einige Schäden bleiben jedoch ausgeschlossen.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen. Das gilt auch dann, wenn diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Darunter fallen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen. Dazu zählen zum Beispiel Mobiliar, Heimtextilien und Geschirr.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- Vermögensfolgeschäden;
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt werden.
Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
Versichert sind Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigst, zerstörst oder verlierst du fremde Sachen, die du privat gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen hast, greift der Versicherungsschutz. Das schließt auch die Einrichtung von Ferienunterkünften, Hotelzimmern und Schiffskabinen sowie Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen ein. Bestimmte Schäden – etwa an beruflich genutzten Sachen, an Wertsachen oder an Fahrzeugen – sind allerdings nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Mobiliar, Heimtextilien und Geschirr in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen sind eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für geliehene oder gemietete Gegenstände?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, Vermögensfolgeschäden, Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie durch verbotene Eigenmacht erlangte Sachen.
Sind Mietsachschäden an einer Heizungsanlage abgedeckt?
Ja. Versichert sind Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025