Bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital gibt es beim Forderungsausfallrisiko klare Grenzen: Nicht ersetzt werden unter anderem Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung, Forderungen aus einem gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergang sowie Ansprüche, die entstehen, weil berechtigte Einwendungen oder Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht wurden. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, für die ein anderer Versicherer oder ein Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträger einzustehen hat.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
- Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung.
- Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs.
- Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden.
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (zum Beispiel der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers).
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat.
Dieser Ausschluss gilt auch, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche von Dritten handelt.
Was bedeutet das konkret?
Beim Forderungsausfallrisiko übernimmt der Versicherer bestimmte Positionen und Ansprüche nicht. Dazu zählen Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung sowie Forderungen aus einem Forderungsübergang. Auch wenn berechtigte Einwendungen oder Rechtsmittel nicht oder zu spät geltend gemacht wurden, besteht kein Anspruch. Ebenso wird nicht geleistet, wenn ein anderer Versicherer oder ein Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträger für den Schaden einzustehen hat – auch nicht bei Rückgriffs- oder Beteiligungsansprüchen Dritter.
Häufige Fragen
Werden Verzugszinsen und Vertragsstrafen beim Forderungsausfall ersetzt?
Nein. Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung sind von der Entschädigung ausgeschlossen.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherer für den Schaden zuständig ist?
Für Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer – etwa der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers – oder ein Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, wird keine Entschädigung geleistet. Das gilt auch bei Rückgriffs-, Beteiligungs- oder ähnlichen Ansprüchen von Dritten.
Was passiert, wenn ich Einwendungen oder Rechtsmittel zu spät geltend mache?
Ansprüche, die darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Forderungen aus einem Forderungsübergang mitversichert?
Nein. Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs werden nicht entschädigt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025