Wer mit der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital im Ausland einen Schaden verursacht, ist geschützt, wenn der Versicherungsfall auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgeht oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintritt – bis zu fünf Jahre, innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Die Entschädigung wird in Euro geleistet.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Dies gilt jedoch ausschließlich, wenn diese Versicherungsfälle eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind auf eine versicherte Handlung im Inland zurückzuführen oder auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko.
- Sie sind bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten. Dieser Auslandsaufenthalt ist bis zu 5 Jahren versichert; innerhalb der EU gilt der Versicherungsschutz von unbegrenzter Dauer.
Im Fall des vorübergehenden Auslandsaufenthalts sind außerdem versichert:
- Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
- Die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Nicht versichert ist hierbei das Eigentum an solchen Wohnungen und Häusern.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Auch bei Schäden, die im Ausland passieren, besteht Versicherungsschutz – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Entweder muss der Schaden auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen, oder er muss während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten, der bis zu fünf Jahre dauern darf und innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt gilt. Bei einem solchen Aufenthalt sind auch bestimmte gesetzliche Ansprüche und die Haftpflicht aus der vorübergehenden Nutzung oder Anmietung ausländischer Wohnungen und Häuser mitversichert. Ausgezahlt wird stets in Euro.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Schaden im Ausland überhaupt versichert?
Ja, aber nur unter zwei Voraussetzungen: Der Versicherungsfall muss entweder auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sein oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht der Schutz bis zu 5 Jahren. Innerhalb der EU gilt er von unbegrenzter Dauer.
Ist die Anmietung einer Ferienwohnung im Ausland mitversichert?
Ja, im Rahmen eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern mitversichert. Das Eigentum an solchen Wohnungen und Häusern ist jedoch nicht versichert.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Währungsunion angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025