Wer mit einem ferngelenkten Land- oder Wasser-Modellfahrzeug einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital abgesichert, denn versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für solche durch den Gebrauch entstehenden Schäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein ferngesteuertes Modellfahrzeug für Land oder Wasser nutzen und dabei jemandem einen Schaden zufügen, greift der Versicherungsschutz. Abgedeckt ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Versicherungsnehmer für Schäden, die aus dem Gebrauch solcher Modellfahrzeuge entstehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ferngesteuerte Modellautos oder Modellboote mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Wessen Haftpflicht ist beim Gebrauch der Modellfahrzeuge abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Gilt der Schutz auch für ferngelenkte Flugmodelle?
Der Abschnitt nennt ausdrücklich nur ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge. Für andere Modellarten hängt es vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025