Wie hoch die Alte Oldenburger / Neodigital in der Privathaftpflicht bei einem Schaden zahlt, hängt von der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme ab, die pro Versicherungsfall die Obergrenze bildet – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind. Für alle Fälle eines Versicherungsjahres gilt ohne abweichende Vereinbarung das Doppelte dieser Summe als Höchstgrenze. Der Text erklärt außerdem, wann mehrere Schäden als ein Serienschaden zusammengefasst werden, wie eine Selbstbeteiligung wirkt, dass Kosten nicht angerechnet werden und wie sich die Erstattung bei Renten und übersteigenden Ansprüchen aufteilt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers für Personen- und Sachschäden ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten. Das gilt, wenn diese Fälle beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme bleibt davon unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung des Versicherers ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme gedeckelt – auch wenn mehrere Personen versichert sind. Über ein Versicherungsjahr hinweg gilt ohne andere Vereinbarung höchstens das Doppelte dieser Summe. Mehrere zusammenhängende Schäden werden zu einem Serienschaden zusammengefasst, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Entschädigung abgezogen. Bei sehr hohen Ansprüchen oder Rentenzahlungen teilt sich die Erstattung anteilig auf, und wenn der Versicherungsnehmer eine verlangte Einigung verhindert, trägt er den dadurch entstehenden Mehraufwand selbst.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Versicherung höchstens bei einem einzelnen Schaden?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen mitversichert sind.
Gibt es eine Obergrenze für alle Schäden eines Jahres?
Ja. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Wann werden mehrere Schäden als ein Serienschaden behandelt?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Serienschaden, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Der Fall gilt als zum Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls eingetreten.
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer gewünschte Einigung verhindere?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer für den dadurch entstehenden Mehraufwand an Entschädigung, Zinsen und Kosten nicht aufkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025