Wer bei der Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht dasselbe Risiko unbemerkt in mehreren Verträgen abgesichert hat, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Dieses Recht besteht jedoch nur einen Monat lang ab Kenntnis der Mehrfachversicherung und wird mit Zugang der Erklärung beim Versicherer wirksam.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht. Diese Frist beginnt, sobald er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer das nicht bemerkt, darf er verlangen, dass der zuletzt geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dafür hat er ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Doppelversicherung erfährt, einen Monat Zeit. Die Aufhebung greift, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich versehentlich doppelt versichert bin?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande kam, ohne dass Sie davon wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025