Bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital erhalten versicherte Personen im Ausland eine finanzielle Unterstützung, wenn eine Behörde die Hinterlegung einer Kaution zur Sicherstellung von Haftpflichtansprüchen verlangt: Der Versicherer stellt den nötigen Betrag von bis zu 500.000 EUR zur Verfügung, rechnet ihn aber auf eine spätere Schadenersatzzahlung an und lässt sich Überzahlungen erstatten.
Muss eine versicherte Person aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag zur Verfügung. Dies gilt bis zu einer Höhe von 500.000 EUR.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution
- als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder
- verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Verlangt eine Behörde von einer versicherten Person eine Kaution, damit Haftpflichtansprüche abgesichert sind, kann der Versicherer diesen Betrag bis zu 500.000 EUR vorstrecken. Die Kaution wird auf eine später fällige Schadenersatzzahlung angerechnet. Fällt die Kaution höher aus als der eigentliche Schadenersatz oder wird sie etwa als Strafe, Geldbuße, für nicht versicherte Forderungen einbehalten oder verfällt sie, muss der Versicherungsnehmer den entsprechenden Betrag zurückzahlen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird eine behördlich angeordnete Kaution übernommen?
Der erforderliche Kautionsbetrag wird bis zu einer Höhe von 500.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Was passiert mit der Kaution, wenn der Versicherer Schadenersatz zahlt?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Muss man Geld zurückzahlen, wenn die Kaution höher war als der Schadenersatz?
Ja. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
In welchen Fällen muss die Kaution ebenfalls erstattet werden?
Auch dann, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder wenn sie verfallen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025