In der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital sind Schäden aus der privaten Haltung wilder Kleintiere im Haushalt mitversichert, etwa durch giftige Spinnen, Skorpione, Echsen, Schlangen oder Wanderratten, sofern die Haltung erlaubt ist – zusätzlich greift der Schutz für die Kosten behördlicher Maßnahmen beim Einfangen eines entwichenen gefährlichen Tieres sowie für die Haltung von Assistenzhunden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt. Voraussetzung ist, dass die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Hierzu zählen unter anderem – auch giftige – Spinnen, Skorpione, Schleichen, Eidechsen, Chamäleons, Leguane, Geckos, Warane, Schlangen (auch Riesenschlangen) und Wanderratten.
Mitversichert ist außerdem der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen. Dies gilt zum Beispiel für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres.
Nicht unter diesen Versicherungsschutz fallen:
- Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild
- Steinböcke
- Gämsen
- Mufflons
- Affen
- Greifvögel (z. B. Adler, Falke)
- Laufvögel (z. B. Strauß)
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhundes. Dies gilt, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Voraussetzung ist außerdem, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des vorgenannten Hundes ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Haushalt wilde Kleintiere wie Spinnen, Echsen, Schlangen oder Wanderratten hält, ist über diese Privathaftpflicht mitversichert – vorausgesetzt, die Haltung ist gesetzlich und behördlich erlaubt. Auch die Kosten für behördlich angeordnete Maßnahmen, etwa einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines entwichenen gefährlichen Tieres, sind abgedeckt. Bestimmte größere Tiere wie Wild, Affen oder Greif- und Laufvögel sind ausgeschlossen. Zusätzlich ist die Haltung eines Assistenzhundes mitversichert, wenn der Halter Eigentümer ist und kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Sind giftige Tiere wie Skorpione oder Schlangen mitversichert?
Ja, die private Haltung wilder Kleintiere im Haushalt ist mitversichert, ausdrücklich auch giftige Spinnen, Skorpione sowie Schlangen einschließlich Riesenschlangen. Voraussetzung ist, dass die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Werden die Kosten eines Feuerwehreinsatzes übernommen, wenn ein gefährliches Tier entwichen ist?
Ja, mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, zum Beispiel für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht mitversichert sind Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel wie Adler oder Falke sowie Laufvögel wie der Strauß.
Ist die Haltung eines Blindenführ- oder Assistenzhundes abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes wie Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund ist mitversichert. Das gilt, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des Hundes ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025