Wer als Bauherr bei der Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe baut, ist mitversichert – ebenso die am Bau beteiligten Personen. Zusätzlich greift der Schutz bei Grundstückssenkungen und Erdrutschungen sowie bei Be- und Entladeschäden durch Kräne und Winden, während eitsunfälle im Betrieb, Schäden am Baugrundstück selbst und anderweitig gedeckte Fälle ausgenommen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten, wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen mitversichert – und zwar für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, wenn es sich dabei um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Grundstückssenkungen und Erdrutschungen
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstückes sowie wegen Erdrutschungen.
Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst sowie an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Be- und Entladeschäden bei Bauarbeiten
Mitversichert sind Schäden durch Bauarbeiten, die durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen verursacht werden. Das gilt auch, soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt.
Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Baut man selbst oder mit Nachbarschaftshilfe, ist die Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer mitversichert, ebenso die aller am Bau in Eigenleistung tätigen Personen. Der Schutz umfasst zusätzlich Ansprüche wegen Grundstückssenkungen, Erdrutschungen sowie Be- und Entladeschäden durch Kräne und Winden – auch an fremden Fahrzeugen. Ausgenommen bleiben unter anderem Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers, Schäden am Baugrundstück und den darauf stehenden Gebäuden sowie Fälle, die ein anderer Vertrag abdeckt.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich mein Haus in Eigenleistung baue?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ist mitversichert, wenn die Arbeiten in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Sind auch Helfer geschützt, die beim Bau mitarbeiten?
Ja, die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen ist für Schäden mitversichert, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.
Sind Schäden am eigenen Baugrundstück abgedeckt?
Nein, bei Senkungen und Erdrutschungen sind Sachschäden am Baugrundstück selbst sowie an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen ausgeschlossen.
Gilt der Schutz für Be- und Entladeschäden mit Kränen immer?
Solche Schäden sind mitversichert, auch an fremden Kraftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn er aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025