Wer bei der Alte Oldenburger / Neodigital eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, ist als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen abgesichert, während Hunde, Rinder, Pferde sowie gewerblich oder wild gehaltene Tiere ausgeschlossen bleiben. Zusätzlich besteht Schutz beim gelegentlichen Hüten fremder Hunde und Pferde, beim Reiten fremder Pferde und beim privaten Führen fremder Fuhrwerke.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren sowie von
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken.
Dieser Schutz gilt nur, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn du als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren oder Bienen jemandem einen Schaden zufügst. Hunde, Rinder, Pferde, andere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere sind dabei nicht mitversichert. Geschützt bist du zusätzlich, wenn du fremde Hunde oder Pferde privat hütest, fremde Pferde reitest oder fremde Fuhrwerke privat fährst – allerdings nur, wenn dafür keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Ansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch meine Haustiere über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Ist mein Hund oder Pferd über diese Privathaftpflicht mitversichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Bin ich versichert, wenn ich fremde Hunde oder Pferde hüte oder ein fremdes Pferd reite?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde und als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – allerdings nur, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Kann der Eigentümer des Tieres oder Fuhrwerks Ansprüche geltend machen?
Nein. Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025