Bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport mitversichert. Ausgenommen bleiben allerdings Ansprüche aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen und dem dazugehörigen Training zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
Was bedeutet das konkret?
Wer Sport ausübt und dabei jemand anderem einen Schaden zufügt, ist über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert. Nicht gedeckt sind jedoch Schäden im Zusammenhang mit der Jagd. Ebenfalls ausgeschlossen bleibt die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie das dazugehörige, vom Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Training, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Ist normale sportliche Betätigung über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Sind Schäden aus der Jagd mitversichert?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Rennen?
Nein, die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen ist ausgeschlossen. Das gilt auch für ein vom Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training zur Vorbereitung des Rennens, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025