Wer als Mieter eine Wohnung oder privat genutzte Räume beschädigt, ist bei der Alte Oldenburger / Neodigital in der Privathaftpflicht über die Mietsachschadendeckung abgesichert, denn versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall richtet sich nach dem Versicherungsschein, pro Versicherungsjahr gilt maximal das Doppelte. Ausgeschlossen sind unter anderem Abnutzung, Verschleiß, Schäden an bestimmten Anlagen und Geräten sowie Schäden durch Schimmelbildung.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben. Dazu zählen auch alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Der Schutz gilt ausschließlich für Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann
- Schäden infolge von Schimmelbildung
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt man als Mieter privat genutzte Räume in einem Gebäude, springt die Mietsachschadendeckung ein und übernimmt die gesetzliche Haftpflicht dafür. Wie viel maximal gezahlt wird, steht im Versicherungsschein; pro Versicherungsjahr gilt höchstens das Doppelte dieser Summe. Nicht abgesichert sind bestimmte Fälle wie Abnutzung und Verschleiß, Schäden an bestimmten Anlagen und Geräten, Glasschäden mit gesonderter Versicherungsmöglichkeit sowie Schäden durch Schimmel.
Häufige Fragen
Für welche gemieteten Räume gilt der Schutz bei Mietsachschäden?
Versichert sind ausschließlich Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Wie hoch ist die Leistung pro Jahr bei Mietsachschäden?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Sind Schäden durch Schimmel abgedeckt?
Nein, Schäden infolge von Schimmelbildung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zählen Abnutzung und Verschleiß zu den Mietsachschäden?
Nein, Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025