Nach einem Schadensfall in der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss dabei innerhalb eines Monats in Textform erfolgen, und je nach kündigender Partei gelten unterschiedliche Zeitpunkte für die Wirksamkeit.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherer hat eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet.
- Der Versicherer hat den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt.
- Dem Versicherungsnehmer wird eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zugegangen sein. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage vorliegen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätestens muss dies zum Ende der laufenden Versicherungsperiode geschehen.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragsparteien ein Kündigungsrecht. Dieses greift zum Beispiel, wenn der Versicherer gezahlt hat, eine Freistellung zu Unrecht abgelehnt wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage zugestellt wird. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats in Textform erfolgen. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung entweder sofort mit dem Zugang oder erst einen Monat später wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Situationen darf der Vertrag nach einem Schadensfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, etwa per E-Mail, spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Grundsätzlich wird sie mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025