Bei der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug und riskiert nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist die Leistungsfreiheit des Versicherers sowie eine fristlose Kündigung. Wer den offenen Beitrag innerhalb eines Monats zahlt, kann die Kündigung noch abwenden.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin, nämlich Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug ist.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag kündigen. Diese Kündigung ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung möglich.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag ist zum vereinbarten Zeitpunkt fällig und gilt als rechtzeitig, wenn er zu diesem Termin veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht und hat er dies zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann Schadensersatz sowie eine Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist verlangen. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer nach Fristablauf leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Wer den offenen Betrag innerhalb eines Monats zahlt, macht die Kündigung unwirksam, bis dahin bleibt die Leistungsfreiheit jedoch bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig ist der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Gerate ich automatisch in Verzug, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt aber nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Mahnung setzen?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung muss zudem die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffern und auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt der Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025