Bei der Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Damit ist die geschädigte Person selbst dann abgesichert, wenn der Verursacher absichtlich gehandelt hat und für den entstandenen Schaden nicht aufkommt.
Der Versicherungsschutz wird erweitert: Er besteht auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift auch in Fällen, in denen der Schädiger den Schaden absichtlich verursacht hat. Damit ist der Versicherungsschutz nicht auf unbeabsichtigte Schäden beschränkt, sondern schließt auch vorsätzliches Handeln des Verursachers ein.
Häufige Fragen
Ist der Schutz auch dann gegeben, wenn der Schädiger absichtlich gehandelt hat?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Erweitert diese Bedingung den bestehenden Versicherungsschutz?
Ja, sie stellt eine Erweiterung dar und ergänzt den Versicherungsschutz um Fälle mit vorsätzlicher Herbeiführung durch den Schädiger.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025