Bei Verlust von Wohnungs-, Hotel- oder anderen privaten Türschlüsseln übernimmt die Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und erstattet unter anderem den Ersatz der Schlüssel, den Austausch von Schlössern und Schließanlagen sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz. Versichert sind auch dienstlich oder im Ehrenamt überlassene Schlüssel; erweiterbar auf fremde Tresor- und Fahrzeugschlüssel, nicht schuldhaft verursachte Verluste und Folgeschäden bis 40.000 EUR.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- bzw. Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherrn überlassen wurden und sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Ersetzt werden folgende Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel Schlüssel für Kraftfahrzeuge),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (zum Beispiel Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Verlust von Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Kraftfahrzeugschlüsseln
In Erweiterung des Versicherungsschutzes ist der Verlust von privaten fremden Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie privaten fremden Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel von Mietfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen) mitversichert.
Nicht schuldhaft verursachter Schlüsselverlust
Der Versicherer wird den Schlüsselverlust auch dann ersetzen, wenn keine Haftung besteht, weil er von der versicherten Person nicht schuldhaft verursacht wurde (zum Beispiel bei Beraubung der versicherten Person). Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung wünscht. Eine Leistung wird jedoch nur insoweit erbracht, als der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Folgeschäden aufgrund Schlüsselverlust
In Erweiterung des Versicherungsschutzes sind Folgeschäden aufgrund eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus) bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Verliert man einen fremden Türschlüssel, etwa von einer Mietwohnung, einem Hotelzimmer oder aus einem Ehrenamt bzw. beruflich überlassen, übernimmt der Versicherer die Kosten für Ersatzschlüssel, den Austausch von Schlössern und Schließanlagen, ein Notschloss und den Objektschutz bis zum Austausch. Codekarten und Transponder gelten dabei wie Schlüssel. Bestimmte Fälle sind ausgeschlossen, etwa Folgeschäden oder Schlüssel zu beweglichen Sachen – hierfür gibt es aber zusätzliche Erweiterungen, unter anderem für fremde Tresor- und Fahrzeugschlüssel, nicht schuldhafte Verluste und Folgeschäden bis 40.000 EUR.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Versicherung beim Verlust eines fremden Schlüssels?
Erstattet werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Sind Codekarten und Transponder mitversichert?
Ja, Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt und sind damit einbezogen.
Sind Folgeschäden wie ein Einbruch nach einem Schlüsselverlust abgedeckt?
Grundsätzlich sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus ausgeschlossen. In einer Erweiterung sind solche Folgeschäden jedoch bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR mitversichert.
Zahlt der Versicherer auch, wenn ich am Verlust keine Schuld habe?
Ja, der Versicherer ersetzt den Schlüsselverlust auch ohne Haftung, wenn er nicht schuldhaft verursacht wurde, zum Beispiel bei einer Beraubung. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung wünscht, und es wird nur geleistet, soweit der geschädigte Dritte nicht anderweitig Ersatz erlangen kann.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025