Bei der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital verzichtet der Versicherer bei Schäden aus der Internetnutzung darauf, sich auf fehlende Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall zu berufen, und schließt zudem weltweit geltend gemachte Schäden bis 10.000 EUR je Schadenereignis mit ein.
Der Versicherer beruft sich nicht auf eine Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherungsnehmer keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken für die bereitgestellten Daten durchgeführt hat. Dazu zählen zum Beispiel ein Virenscanner oder eine Firewall.
Weltweit geltend gemachte Schäden
Mitversichert sind weltweit geltend gemachte Schäden. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer wird die Leistung nicht mit dem Hinweis kürzen oder verweigern, dass der Versicherungsnehmer keine üblichen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall eingesetzt hat. Zusätzlich sind auch Schäden versichert, die weltweit geltend gemacht werden. Für solche weltweit geltend gemachten Schäden gilt allerdings eine Obergrenze von 10.000 EUR je Schadenereignis.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich keinen Virenscanner oder keine Firewall nutze?
Nein. Der Versicherer beruft sich in diesem Fall nicht auf eine Obliegenheitsverletzung, wenn keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall durchgeführt wurden.
Sind auch im Ausland geltend gemachte Schäden aus der Internetnutzung mitversichert?
Ja, weltweit geltend gemachte Schäden sind mitversichert.
Wie hoch ist die Leistung bei weltweit geltend gemachten Schäden?
Die Höchstersatzleistung ist je Schadenereignis auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025