Bei der Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht sind versicherte Personen auch während Betriebspraktikum, fachpraktischem Unterricht oder Ferienjobs geschützt, wenn sie Lehrgeräte oder Maschinen beschädigen. Zusätzlich sind bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit Haftpflichtansprüche von eitskollegen und fremden Dritten wegen Sach- und daraus folgender Vermögensschäden eingeschlossen – jeweils nur, soweit kein anderer Vertrag greift.
In Erweiterung der Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen auch dann versichert, wenn sie an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität) oder an Ferienjobs teilnehmen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen. Dies gilt, soweit nicht Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit
Versichert ist – in Abänderung der Bedingungen – die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Sie umfasst Sachschäden gegenüber den Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasst sind.
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt der Versicherungsschutz auch für Personenschäden.
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer als versicherte Person ein Betriebspraktikum, fachpraktischen Unterricht oder einen Ferienjob macht, ist auch für Schäden an Lehrgeräten oder Maschinen abgesichert. Zusätzlich gilt der Schutz bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit für Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und fremden Dritten sowie für die daraus folgenden Vermögensschäden; gegenüber fremden Dritten auch für Personenschäden. Greift jedoch ein anderer Vertrag – etwa eine Betriebs-Haftpflichtversicherung –, entfällt dieser Schutz.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Praktikums oder Ferienjobs abgesichert, wenn ich ein Gerät kaputt mache?
Ja. Bei Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht oder an Ferienjobs ist die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen mitversichert, soweit nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Sind Schäden gegenüber Arbeitskollegen bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit versichert?
Ja. Versichert sind Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, sofern die Tätigkeiten betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasst sind.
Gilt der Schutz auch für Personenschäden?
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt der Versicherungsschutz auch für Personenschäden.
Was passiert, wenn bereits eine andere Versicherung besteht?
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025