Wer bei der Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht dazu aufgefordert wird, muss innerhalb eines Monats melden, ob sich das versicherte Risiko seit den früheren Angaben verändert hat – andernfalls drohen Beitragsnachzahlungen und bei falschen Angaben sogar eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds. Bei geänderten Risiken wird der Beitrag rückwirkend berichtigt, bei weggefallenen Risiken erst ab Eingang der Mitteilung.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen.
Macht der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese entspricht dem für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrag. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur dann zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Diese Bestimmungen finden auch auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich das versicherte Risiko, muss man das nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden; der Versicherer kann einen Nachweis verlangen. Falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers können eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds nach sich ziehen, sofern kein fehlendes Verschulden nachgewiesen wird. Der Beitrag wird an das geänderte Risiko angepasst – bei zusätzlichem Risiko ab dem Zeitpunkt der Veränderung, bei weggefallenem Risiko erst ab Eingang der Mitteilung. Wer nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine Nachzahlung; zu viel gezahlter Beitrag wird nur bei rechtzeitiger Meldung erstattet.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen, und der Versicherer kann einen Nachweis verlangen.
Was passiert bei falschen Angaben zu meinem Nachteil des Versicherers?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das entfällt, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wirkt sich ein weggefallenes Risiko auf meinen Beitrag aus?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt berichtigt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich die Meldung verpasst habe?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. Bei unterlassener rechtzeitiger Mitteilung kann der Versicherer zudem eine Nachzahlung verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025