Wer mit Luftfahrzeugen umgeht, ist in der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital genau dann abgesichert, wenn es sich um Fluggeräte handelt, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Darüber hinaus besteht Schutz für Schäden durch versicherungspflichtige Luftfahrzeuge, solange der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Das gilt, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die beim Gebrauch von Luftfahrzeugen entstehen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Zusätzlich sind Schäden durch versicherungspflichtige Luftfahrzeuge mitversichert – allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer nicht in seiner Rolle als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Welche Luftfahrzeuge sind in vollem Umfang mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die ausschließlich durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Besteht auch Schutz bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Ja, Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge sind mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Wann greift der Schutz bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen nicht?
Der Schutz greift insoweit nicht, als der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des versicherungspflichtigen Luftfahrzeugs in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025