Wer als Eigentümer, Mieter oder Bauherr für Schäden rund um Wohnung, Haus und Grundstück haftet, ist über die Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital abgesichert – etwa bei versäumtem Schneeräumen, bei der Vermietung einzelner Wohnräume oder bei Bauarbeiten bis zu einer bestimmten Bausumme. Der Schutz umfasst im Inland gelegene Wohnungen, Einfamilien-, Wochenend- und Ferienhäuser samt Garagen, Gärten und Schrebergarten, solange sie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber
- einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses,
- eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses.
Voraussetzung ist, dass diese vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden. Eingeschlossen sind die zugehörigen Garagen und Gärten sowie ein Schrebergarten.
Für die genannten Risiken erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht
- aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;
- aus der Vermietung von einzeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen;
- als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 250.000 EUR je Bauvorhaben. Wird der Betrag überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung;
- als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
- der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht rund um Wohnungen, Einfamilienhäuser sowie Wochenend- und Ferienhäuser im Inland, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden – samt Garagen, Gärten und Schrebergarten. Dazu zählen etwa Pflichten wie Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und der Winterdienst auf Gehwegen. Auch die Vermietung einzelner Wohnräume, die Rolle als Bauherr bis zu einer Bausumme von 250.000 EUR je Bauvorhaben, der frühere Besitzer nach § 836 Abs. 2 BGB sowie Insolvenz- und Zwangsverwalter sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser mitversichert?
Ja. Versichert sind unter anderem Wohnungen einschließlich Ferienwohnung sowie Wochenend- und Ferienhäuser, sofern sie im Inland liegen und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
Was passiert, wenn ich als Bauherr eine hohe Bausumme habe?
Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten besteht Versicherungsschutz bis zu einer Bausumme von 250.000 EUR je Bauvorhaben. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt der Schutz, und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Bin ich abgesichert, wenn ich den Winterdienst vernachlässige?
Ja. Der Schutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen, zum Beispiel Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen, Beleuchtung, Reinigung und bauliche Instandhaltung.
Ist die Vermietung von Räumen mitversichert?
Versichert ist die Haftpflicht aus der Vermietung einzeln vermieteter Wohnräume. Nicht versichert ist dagegen die Vermietung von Wohnungen, von Räumen zu gewerblichen Zwecken und von Garagen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025