Bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch dann geschützt, wenn er sich in einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder in der Freiwilligenarbeit engagiert – vorausgesetzt, es handelt sich um ein soziales, unentgeltliches Engagement in nicht verantwortlicher Stellung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit. Voraussetzung ist ein soziales, unentgeltliches Engagement.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich der Versicherungsnehmer ehrenamtlich oder als Freiwilliger sozial und ohne Bezahlung einsetzt. Wichtig ist dabei, dass die Tätigkeit in einer nicht verantwortlichen Stellung ausgeübt wird. Für die gesetzliche Haftpflicht aus solchen Gefahren besteht dann Schutz.
Häufige Fragen
Ist mein ehrenamtliches Engagement über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, sofern es sich um ein soziales und unentgeltliches Engagement handelt.
Welche Voraussetzungen muss die ehrenamtliche Tätigkeit erfüllen?
Die Tätigkeit muss auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruhen und in nicht verantwortlicher Stellung ausgeübt werden.
Gilt der Schutz auch für Freiwilligenarbeit?
Ja, auch die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen Freiwilligenarbeit ist mitversichert, wenn sie einem sozialen und unentgeltlichen Engagement dient.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025