Kommt nach Vertragsabschluss in der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ein neues Risiko hinzu, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus sofort im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung binnen eines Monats anzeigen; unterbleibt das oder scheitert die Einigung über den Beitrag, entfällt der Schutz rückwirkend. Bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten sind von dieser Vorsorgeversicherung ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sofort versichert, wenn Risiken nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Er muss außerdem beweisen, dass es zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Neue Risiken, die erst nach Vertragsabschluss entstehen, sind zunächst sofort im Rahmen des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches Risiko aber nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats melden. Meldet er es nicht rechtzeitig oder einigt man sich nicht binnen eines Monats über den Beitrag, fällt der Schutz rückwirkend weg. Bis zur Einigung gilt für neue Risiken nur der im Versicherungsschein festgelegte Betrag, und bestimmte Risiken sind von dieser Vorsorgeregelung ganz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss entstehen, sofort abgesichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus neu entstehenden Risiken sofort versichert.
Wie lange habe ich Zeit, ein neues Risiko anzuzeigen?
Nach Aufforderung des Versicherers muss der Versicherungsnehmer jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich das neue Risiko nicht rechtzeitig melde oder wir uns nicht über den Beitrag einigen?
Bei unterlassener rechtzeitiger Anzeige entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Gleiches gilt, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Beitragshöhe zustande kommt.
Gilt die Vorsorgeversicherung für alle neuen Risiken?
Nein. Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, Risiken unter einem Jahr Dauer sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025