In der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften. Ausgenommen bleiben versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei Erhöhungen aufgrund neuer Gesetze kann der Versicherer mit Monatsfrist kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich auch Fälle, in denen sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Nicht abgedeckt sind dabei versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer eigenen Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Steigt das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, ist auch das versichert. Der Versicherer darf den Vertrag in diesem Fall jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen, verliert dieses Recht aber, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung nutzt.
Häufige Fragen
Sind auch nachträgliche Erhöhungen oder Erweiterungen meines Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist grundsätzlich mitversichert.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich mein Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch Erhöhungen des Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind versichert. In diesen Fällen darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer nach einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025