In der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden abgesichert, die beim Austausch, Übermitteln oder Bereitstellen elektronischer Daten entstehen – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger. Gedeckt sind unter anderem Schäden durch Computer-Viren, fehlerhafte Datenspeicherung oder Störungen des Datenzugangs Dritter, sofern die Daten nach dem Stand der Technik gesichert wurden. Ausgeschlossen bleiben unter anderem IT-Dienstleistungen, bewusste Eingriffe in fremde Systeme sowie Spamming.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, sowie wegen der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für diese drei Punkte gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus folgenden Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall. Dieser gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn sie beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder bewusst Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming) oder mit Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Weitergeben oder Bereitstellen elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger – anderen einen Schaden zufügt, ist über diese Regelung abgesichert. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Viren, fehlerhaft gespeicherte Daten oder gestörter Datenzugang, allerdings nur, wenn die Daten nach dem Stand der Technik gesichert wurden. Bestimmte gewerbliche IT-Tätigkeiten sowie bewusste Eingriffe in fremde Systeme, Spamming oder Rechtsverstöße sind nicht mitversichert. Für die abgesicherten Datenschäden gelten eigene Grenzen je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch elektronische Datenübertragung sind abgesichert?
Versichert sind Schäden bei Dritten durch Datenveränderung mittels Computer-Viren oder Schadprogrammen, durch Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie Nichterfassung und fehlerhafte Speicherung von Daten und durch Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Bei fehlerhafter Speicherung sind daraus folgende Personen- und Sachschäden sowie Wiederherstellungs- bzw. Erfassungskosten abgedeckt, nicht jedoch weitere Datenveränderungen.
Muss ich meine Daten schützen, damit der Versicherungsschutz greift?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine Daten durch Sicherheitsmaßnahmen oder -techniken nach dem Stand der Technik zu sichern oder prüfen zu lassen, zum Beispiel durch Virenscanner oder Firewall. Diese Maßnahmen dürfen auch durch Dritte erfolgen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was ist beim Versicherungsschutz im Ausland zu beachten?
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Bis zu welcher Höhe wird für Datenschäden geleistet?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Obergrenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Doppelte dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025