In der Privathaftpflichtversicherung der Alte Oldenburger / Neodigital ist der Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge mitversichert – dazu zählen eigene und fremde Boote ohne Segel und Motor, fremde Segelboote ohne Motor, fremde Windsurfbretter sowie fremde motorbetriebene Wassersportfahrzeuge, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden und keine behördliche Erlaubnis nötig ist. Ebenfalls gedeckt sind Schäden aus dem Gebrauch von Wasserfahrzeugen, solange der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftet.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich der folgenden Wasserfahrzeuge verursacht werden:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Windsurfbretter;
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die beim Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge entstehen. Dazu gehören etwa eigene und fremde Boote ohne Segel und Motor, fremde Segelboote ohne Motor sowie fremde Windsurfbretter. Fremde motorbetriebene Wassersportfahrzeuge sind nur dann mitversichert, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis nötig ist. Zusätzlich sind Schäden aus dem Gebrauch von Wasserfahrzeugen gedeckt, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Häufige Fragen
Ist mein eigenes Ruderboot ohne Motor mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein fremdes Motorboot mitversichert?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren sind versichert, soweit sie nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sind eigene Segelboote versichert?
Der Versicherungsschutz nennt fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze. Eigene Segelboote werden in dieser Aufzählung nicht als versichert aufgeführt.
Bin ich auch geschützt, wenn ich nicht Eigentümer oder Führer eines Wasserfahrzeugs bin?
Ja, versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025