In der Privathaftpflichtversicherung der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand abgesichert, etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, sowie seine Haftung als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in folgenden Rollen:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht, die den Versicherungsnehmer in seiner Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand treffen kann. Dazu gehört unter anderem die Aufsichtspflicht über Minderjährige. Ebenso ist die Haftung als Dienstherr für Personen abgedeckt, die im Haushalt tätig sind.
Häufige Fragen
Ist die Aufsichtspflicht über Kinder mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand ist versichert, wozu ausdrücklich auch die Aufsichtspflicht über Minderjährige zählt.
Gilt der Schutz auch für Personen, die im Haushalt beschäftigt sind?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
In welchen Rollen ist der Versicherungsnehmer hier abgesichert?
Abgesichert ist er als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025