In der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Verpflichtungen frei – und zwar innerhalb von zwei Wochen, sobald die Ersatzpflicht bindend feststeht. Zugleich ist der Versicherer bevollmächtigt, den Schaden abzuwickeln, den Prozess auf eigene Kosten zu führen und im Strafverfahren die Kosten eines gewünschten oder genehmigten Verteidigers zu tragen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Steht die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer fest, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine Haftpflicht besteht, wehrt unbegründete Ansprüche ab und übernimmt begründete Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind solche Verpflichtungen, wenn sie sich aus Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich ergeben und den Versicherer binden; eigenmächtige Anerkenntnisse oder Vergleiche binden ihn nur, wenn der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte. Steht die Ersatzpflicht bindend fest, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen freistellen. Zusätzlich darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers handeln, den Prozess auf eigene Kosten führen, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten eines Strafverteidigers tragen und ein Recht auf Aufhebung oder Minderung einer Rente ausüben.
Häufige Fragen
Wann muss der Versicherer den Versicherungsnehmer vom Anspruch freistellen?
Sobald die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer feststeht, muss er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Gilt ein Anerkenntnis, das ich ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben habe?
Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden ihn nur insoweit, als der Anspruch auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.
Wer führt den Prozess bei einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche?
Der Versicherer ist bevollmächtigt, den Prozess zu führen, und führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Übernimmt der Versicherer die Kosten eines Strafverteidigers?
Ja, wenn im Strafverfahren wegen eines versicherten Schadensereignisses die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt wird, trägt er die gebührenordnungsmäßigen oder die besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025