Wird ein versichertes Unternehmen in der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital veräußert, tritt der Erwerber automatisch in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags ein – solange das Eigentum bei ihm liegt. Sowohl Versicherer als auch Erwerber können unter bestimmten Fristen kündigen, Veräußerer und Erwerber haften bei laufender Versicherungsperiode gemeinsam für den Beitrag, und die Veräußerung muss unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Das gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten und die Kündigung in Textform (z. B. E-Mail) aussprechen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, an dem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erhält.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag in Textform zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kannte der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, gilt die Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem er hiervon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen. Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Unternehmen verkauft oder etwa durch Nießbrauch oder Pacht übernommen, übernimmt der neue Eigentümer den Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber dürfen den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Während einer laufenden Versicherungsperiode haften alter und neuer Inhaber gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das versicherte Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach seiner Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag nach dem Übergang zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für den Beitrag.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. War ihm die Veräußerung ohnehin bekannt oder war seine Kündigungsfrist abgelaufen, ohne dass er gekündigt hat, bleibt er zur Leistung verpflichtet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025