Bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind Fahrräder, Pedelecs, Rollatoren, Tretroller und ähnliche nicht selbstfahrende Landfahrzeuge mitversichert, ebenso motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und Elektrorollstühle ohne Zulassungspflicht. Der Versicherungsschutz umfasst zudem Flugmodelle und Drohnen im Rahmen fester Gewichtsgrenzen, Kite-Sport, Segel- und Motorboote, das Führen fremder Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung), die Rabattrückstufung bei geliehenen Fahrzeugen sowie Betankungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen sind Fahrräder und alle anderen nicht selbst fahrenden, nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel Dreiräder, Tretroller, Skate-, Kick- und Stickboards, Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater, Pedelecs/Elektroräder und Rollatoren.
Ausgeschlossen bleibt die Teilnahme an Radrennen (zum Beispiel Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking) sowie die Vorbereitungen hierzu.
Private Teilnahme an Radrennen
Abweichend hiervon ist die private Teilnahme an Radrennen (zum Beispiel Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking) sowie die Vorbereitungen hierzu mitversichert.
Nicht versicherungspflichtige Golfwagen, Kinderfahrzeuge und Krankenfahrstühle
Zusätzlich sind motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen/-buggys sowie motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle mitversichert, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen. Die einschlägigen Bestimmungen der AVB PHV gelten entsprechend.
Flugmodelle
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden
- aus dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen (auch soweit diese versicherungspflichtig sind), die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 25 kg nicht übersteigt;
- aus dem erlaubten Besitz und dem privaten Gebrauch von Flugmodellen (zum Beispiel Drohne), wenn diese zwar durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, jedoch nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen betrieben werden und ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschritten wird;
- aus dem erlaubten Besitz und dem privaten Gebrauch von Flugmodellen, die im unkontrollierten Luftraum betrieben werden und ein Fluggewicht von 0,5 kg nicht überschreiten.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schadenersatzansprüche aufgrund von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
Kite-Sport
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch von Kitesport-Geräten zu Wasser und an Land. Darunter fallen Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) oder Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.
Gebrauch von Segelbooten
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch von
- fremden Segelbooten mit Motor und
- eigenen Segelbooten mit einer tatsächlichen Gesamtsegelfläche bis 25 m², auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren,
soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Gebrauch von Surf-/Windsurfbrettern
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Surf-/Windsurfbretter.
Gebrauch eigener Motorboote
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch eigener Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 25 PS, soweit er für das Führen eine behördliche Erlaubnis besitzt.
Gebrauch fremder Motorboote
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 150 PS, soweit er für das Führen eine behördliche Erlaubnis besitzt und die Nutzung nur gelegentlich ist.
Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland (Mallorca-Deckung)
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden, versicherungspflichtigen und nachfolgend aufgeführten Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland (einschließlich der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira) eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Kraftfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. Ausgeschlossen bleiben Schäden außerhalb Europas.
- Versicherte Kraftfahrzeuge sind Personenkraftwagen, Krafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
- Für diese Kraftfahrzeuge gelten die betreffenden Ausschlüsse der AVB PHV nicht.
- Das Kraftfahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Kraftfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kraftfahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
- Der Fahrer des Kraftfahrzeugs darf es auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kraftfahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Das Kraftfahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Kraftfahrzeug sicher zu führen.
- Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Rabattrückstufung bei bestimmten vorübergehend geliehenen Kraftfahrzeugen
- Mitversichert ist der Schaden im nachfolgenden Umfang, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs der oben unter der Mallorca-Deckung genannten Art, das ihr von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht.
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensfolgeschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, dem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Betankungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die an einem fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeug durch versehentliche Betankung mit für das Kraftfahrzeug nicht geeignetem Kraftstoff entstehen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für Betankungsschäden ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 2.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 150 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht schließt viele Fahrzeuge und Sportgeräte in den Versicherungsschutz ein, die man privat nutzt – vom Fahrrad und Pedelec über Rollator und Golfwagen bis hin zu Booten und Drohnen. Für einige davon gelten feste Grenzen, etwa beim Gewicht von Flugmodellen, bei der Segelfläche oder der Motorstärke von Booten. Auch das Fahren fremder Autos im europäischen Ausland und finanzielle Nachteile durch Rückstufung oder Fehlbetankung bei geliehenen Fahrzeugen sind unter bestimmten Bedingungen abgesichert.
Häufige Fragen
Sind Fahrräder und Pedelecs in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Fahrräder sowie alle anderen nicht selbst fahrenden, nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge sind mitversichert, darunter zum Beispiel Pedelecs/Elektroräder, Tretroller, Rollatoren, Dreiräder und Skateboards.
Bis zu welchem Gewicht sind Drohnen und Flugmodelle abgedeckt?
Motorlose Flugmodelle, Ballone und Drachen sind bis 25 kg Fluggewicht versichert. Motorgetriebene Flugmodelle wie Drohnen sind bis 5 kg auf ausgewiesenen Modellflugplätzen und bis 0,5 kg im unkontrollierten Luftraum mitversichert. Ausgeschlossen sind Schäden aus Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
Was gilt bei der Mallorca-Deckung für das Fahren fremder Autos im Ausland?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs bei Reisen im europäischen Ausland – einschließlich Kanarische Inseln, Azoren und Madeira –, soweit die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht ausreichend deckt. Erfasst sind Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t. Schäden außerhalb Europas sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Leistung bei versehentlicher Falschbetankung eines fremden Autos?
Betankungsschäden an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch falschen Kraftstoff sind auf 2.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 EUR je Schaden, sofern nichts Höheres vereinbart wurde. Kein Schutz besteht bei dauerhaft oder regelmäßig überlassenen Fahrzeugen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025