In der Privathaftpflichtversicherung der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen mitversichert, wobei der Gebrauch zu Jagdzwecken und zu strafbaren Handlungen ausgeschlossen bleibt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer privat und erlaubt Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzt oder gebraucht, ist über die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers abgesichert. Nicht abgedeckt ist jedoch der Gebrauch für die Jagd oder für strafbare Handlungen.
Häufige Fragen
Sind Waffen im privaten Besitz über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Welche Arten von Waffen sind vom Schutz umfasst?
Umfasst sind Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse, sofern es sich um erlaubten privaten Besitz und Gebrauch handelt.
Ist die Nutzung der Waffen zur Jagd versichert?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz, wenn die Waffe für eine strafbare Handlung verwendet wird?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025