In der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung abgesichert – also für Schäden durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ansprüche aus Gewässerschäden sind dabei ausgeschlossen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch folgende Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn er für Schäden durch Umwelteinwirkung einstehen muss. Als Umwelteinwirkung gelten dabei Einwirkungen wie Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ansprüche, die sich aus Gewässerschäden ergeben, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Schäden gelten als Schäden durch Umwelteinwirkung?
Solche Schäden liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Gewässerschäden über das allgemeine Umweltrisiko abgedeckt?
Nein. Ansprüche aus Gewässerschäden sind vom Versicherungsschutz des allgemeinen Umweltrisikos ausgeschlossen.
Was ist beim allgemeinen Umweltrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025