Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger gilt, dass sich der Versicherungsnehmer Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen muss – Handlungen und Wissen dieser Personen werden also so behandelt, als stammten sie vom Versicherungsnehmer selbst.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Was ein Repräsentant weiß oder wie er sich verhält, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Das bedeutet: Kenntnis und Verhalten dieser Person gelten so, als hätte der Versicherungsnehmer selbst gehandelt oder Bescheid gewusst.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten meiner Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten für den Versicherungsnehmer?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024