Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger erstattet der Versicherer die Kosten, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte – auch dann, wenn sie erfolglos bleiben. Zusätzlich werden angemessene Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines ersatzpflichtigen Schadens übernommen, während Feuerwehreinsätze, die im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind, nicht ersetzt werden.
Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
Versichert sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte. Dies gilt auch für erfolglose Aufwendungen sowie für Aufwendungen, die er auf Weisung des Versicherers macht.
Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen geltend, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, leistet der Versicherer Aufwendungsersatz nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Aufwendungen waren bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich, oder
- die Aufwendungen erfolgten auf Weisung des Versicherers.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen. Dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position. Dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorzuschießen.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten und angemessen waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch diesen Kostenersatz entsprechend kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eintritt oder unmittelbar droht, übernimmt der Versicherer die Kosten für Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für sinnvoll halten durfte – bei einem bereits eingetretenen Schaden auch dann, wenn sie erfolglos bleiben. Erfolgen Maßnahmen auf Weisung des Versicherers, werden sie ohne Einschränkungen ersetzt. Zusätzlich trägt der Versicherer angemessene Kosten für die Feststellung des Schadens. Feuerwehreinsätze, die kostenfrei im öffentlichen Interesse erfolgen, sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Werden auch erfolglose Maßnahmen zur Schadenminderung erstattet?
Ja, bei einem eingetretenen Versicherungsfall sind auch erfolglose Aufwendungen versichert, wenn der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte oder sie auf Weisung des Versicherers erfolgten.
Was gilt bei Maßnahmen gegen einen unmittelbar bevorstehenden Schaden?
Hier zahlt der Versicherer nur, wenn die Aufwendungen bei nachträglicher objektiver Betrachtung verhältnismäßig und erfolgreich waren oder wenn sie auf Weisung des Versicherers erfolgten.
Übernimmt der Versicherer die Kosten für einen Feuerwehreinsatz?
Nein, Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen sind nicht versichert, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
Werden Kosten für einen Sachverständigen ersetzt?
Die Kosten für einen hinzugezogenen Sachverständigen oder Beistand werden nur ersetzt, soweit der Versicherungsnehmer vertraglich zur Zuziehung verpflichtet ist oder vom Versicherer dazu aufgefordert wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024