Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Feuerlöschkosten mitversichert, die etwa von der Feuerwehr oder anderen Institutionen im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden. Diese besondere Bedingung erweitert den Versicherungsschutz gegenüber der regulären Regelung.
Feuerlöschkosten
Abweichend von der regulären Regelung sind Feuerlöschkosten mitversichert. Das sind Kosten, die zum Beispiel von der Feuerwehr oder anderen Institutionen im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen eines Versicherungsfalles Kosten für das Löschen eines Feuers entstehen, sind diese mitversichert. Dazu zählen etwa Kosten, die die Feuerwehr oder andere Institutionen geltend machen. Diese Regelung erweitert den Schutz im Vergleich zur ursprünglichen Bedingung.
Häufige Fragen
Sind die Kosten für einen Feuerwehreinsatz mitversichert?
Ja, Feuerlöschkosten, die zum Beispiel von der Feuerwehr oder anderen Institutionen im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden, sind mitversichert.
Wer kann Feuerlöschkosten geltend machen?
Feuerlöschkosten können zum Beispiel von der Feuerwehr oder anderen Institutionen im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden.
Handelt es sich hier um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Ja, die Regelung gilt in Abänderung der regulären Bedingung und stellt sicher, dass Feuerlöschkosten mitversichert sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024