Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach dem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen täuscht; bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Schaden mit Absicht verursacht, bekommt keine Entschädigung vom Versicherer. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Außerdem entfällt der Anspruch, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer nach dem Schadenfall arglistig über wichtige Umstände täuscht oder dies versucht. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch gilt dabei als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Welche Folgen hat es, wenn ich den Versicherer nach dem Schaden täusche?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist der Vorsatz durch rechtskräftiges Strafurteil festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung als bewiesen. Bei einem rechtskräftigen Urteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gelten die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024