Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann erhalten, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat: Die Versicherungsleistung wird in diesem Fall nicht entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Der Schutz gilt bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Schäden aus einem Versicherungsfall sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. In diesem Fall erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig, wird die Leistung normalerweise je nach Schwere des Verschuldens gekürzt. Nach dieser Regelung entfällt eine solche Kürzung, sodass der Schaden trotzdem erstattet wird. Diese Leistung ist allerdings auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Gilt der Verzicht auf die Kürzung auch für einen Repräsentanten?
Ja. Der Schutz gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für seinen Repräsentanten, wenn dieser den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Bis zu welchem Betrag besteht dieser Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024