Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug. Nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist drohen Leistungsfreiheit und die sofortige Kündigung des Vertrags, wobei die Zahlung innerhalb eines Monats die Kündigung noch abwenden kann.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – also jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen hinweist. Diese Rechtsfolgen sind die Leistungsfreiheit und das Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wurde die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag muss zu dem vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden; wird er verspätet gezahlt und hat der Versicherungsnehmer das zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann dann in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlt der Versicherungsnehmer trotzdem nicht, kann der Versicherer bei einem Versicherungsfall leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nachgeholt, wird die Kündigung unwirksam, die Leistungsfreiheit besteht jedoch bis zur Zahlung fort.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig, also jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag zu spät zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen, Sie in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Bin ich nach einer Mahnung noch versichert?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt die Monatsfrist ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024