Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger gilt der Versicherungsvertreter in bestimmten Fällen als bevollmächtigt: Er darf Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, Bestand und Beendigung des Vertrags entgegennehmen, Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln sowie Zahlungen rund um Vermittlung und Vertragsabschluss annehmen. Eine Beschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt nur, wenn der Versicherungsnehmer sie bei der Zahlung kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf, Bestand oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge weitergeben und Zahlungen entgegennehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht gilt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie beim Zahlen kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für mich entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht mir gegenüber?
Eine Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024